Pension & Versorgungswerk

Versorgungswerk-Auszahlung
als Arzt:
Was am Ende wirklich ankommt.

Die Prognose des Versorgungswerks zeigt dir oft beeindruckende Brutto-Zahlen. Aber: was bleibt nach Steuern, Krankenversicherung und Inflation netto? Wir rechnen es konkret durch — und zeigen die typische Versorgungslücke.

~ 45%
Versorgungswerk-Rente ggü. letztem Aktiv-Einkommen
~ 30%
typische Versorgungslücke nach Inflation
84%
steuerpflichtiger Anteil 2026 (nachgelagerte Besteuerung)
Realitäts-Check

Drei Annahmen,
die Ärzte beim Versorgungswerk teuer kosten.

Versorgungswerk wirkt verlässlich — und das ist es auch. Aber „verlässlich" heißt nicht „ausreichend". Diese drei Annahmen halten sich hartnäckig in Arztkreisen.

01

„Das Versorgungswerk regelt das schon."

Versorgungswerke zahlen typisch 40-50 % des durchschnittlichen Beitragseinkommens — netto sogar weniger. Wer im Ruhestand seinen Lebensstandard halten will, hat fast immer eine Lücke von 30-50 %.

02

„Die Prognose vom Versorgungswerk reicht als Planung."

Die Prognose zeigt Brutto in heutiger Kaufkraft — ohne Inflations­anpassung, ohne Steuerwirkung, ohne KV-Beitrag im Ruhestand. Real bleibt davon oft nur die Hälfte. Wir rechnen alle drei Faktoren mit ein.

03

„Mit Rürup oder Riester habe ich vorgesorgt."

Manche Vermittler verkaufen Ärzten Riester (lohnt sich selten) oder Standard-Rürup-Verträge (oft mit zu hohen Kosten). Bei Ärzten mit Spitzensteuersatz muss Rürup individuell optimiert werden — und Riester rechnet sich oft gar nicht.

Die 6 Faktoren

Was deine reale
Auszahlung bestimmt.

Eine seriöse Versorgungswerk-Prognose muss diese 6 Faktoren berücksichtigen — sonst ist sie nur eine Brutto-Zahl ohne Aussagekraft.

1

Beitragsjahre: Direkter Multiplikator. Wer 30 statt 35 Jahre zahlt, bekommt typisch 14 % weniger Rente.

2

Beitragshöhe: Höchstbeitrag vs. niedrigerer Beitrag wirkt sich linear aus. Beitragspause durch Elternzeit oder Praxisaufbau senkt deutlich.

3

Rechnungszins des Versorgungswerks: Die meisten Werke senken seit Jahren — neue Anwartschaften werden niedriger verzinst als alte.

4

Steuer in der Auszahlungsphase: Nachgelagerte Besteuerung. Aktuell 84 % steuerpflichtig, ab 2040: 100 %.

5

KV-Beitrag im Ruhestand: PKV-Beitrag oder freiwillige GKV — beides reduziert das Netto-Renteneinkommen erheblich.

6

Inflation: 2 % p. a. über 25 Jahre = -40 % Kaufkraft. Versorgungswerks-Anpassungen folgen meist nicht der Inflation.

Konkret durchgerechnet

Dr. Schmidt, niedergelassene
Ärztin — echte Zahlen.

38 Jahre alt, eigene Praxis, will wissen: was kommt mit 67 wirklich an — und wie groß ist die Lücke?

S
Dr. Schmidt, 38 Jahre
Niedergelassene Allgemeinmedizinerin · Bayerische Ärzteversorgung · Praxisgewinn 9.200 €/Monat · aktive Beiträge seit 8 Jahren
  • Aktueller Höchstbeitrag ans Versorgungswerk ~ 1.450 €/Monat
  • Beitragsdauer bis zur Pensionierung (29 weitere Jahre) 37 Jahre gesamt
  • Prognostizierte Auszahlung mit 67 (Brutto, heutige Kaufkraft) ~ 3.800 €/Monat
  • Steuer im Ruhestand (84 % steuerpflichtig, ~ 22 % Grenzsteuer) − 700 €/Monat
  • PKV-Beitrag im Ruhestand (Vollversicherung) − 380 €/Monat
  • Pflegepflichtversicherung − 30 €/Monat
  • Netto-Rente vom Versorgungswerk ~ 2.690 €/Monat
  • Aktives Netto-Einkommen Dr. Schmidt heute ~ 5.400 €/Monat
  • Gewohnter Lebensstandard im Ruhestand (80 %) ~ 4.300 €/Monat
  • Versorgungslücke pro Monat ~ 1.610 €
  • Schließen mit Rürup (Spitzensteuersatz-Hebel) ~ 720 €/Monat
  • Steuerersparnis Rürup pro Jahr (~ 42 % Grenzsteuer) ~ 3.600 €
Dr. Schmidt hat im Ruhestand eine Lücke von ~ 1.610 €/Monat netto. Mit 720 € Rürup-Beitrag heute schließt sie sie — und der Staat zahlt durch Spitzensteuersatz-Erstattung ~ 3.600 €/Jahr davon. Versorgungslücke schließen ist nicht teuer — sie zu ignorieren ist es.

Beträge sind Schätzwerte auf Basis typischer Versorgungswerks-Auszahlungs­quoten. Konkrete Prognose immer mit dem aktuellen Versorgungswerk-Bescheid und individueller Steuersituation rechnen.

Häufige Fragen

Versorgungswerk-Fragen,
die uns Ärzte immer wieder stellen.

Die typischen Fragen aus unseren Versorgungs­beratungen mit Ärzten, Apothekern und Zahnärzten.

Wie hoch ist die Versorgungswerk-Auszahlung als Arzt?+
Die Auszahlung hängt von Beitragsdauer, Beitragshöhe und individuellem Versorgungswerk ab. Typische Werte: ein Arzt der 35 Jahre den Höchstbeitrag eingezahlt hat, bekommt 3.500-4.500 € brutto monatlich. Nach Steuern und KV-Beitrag im Ruhestand bleiben etwa 2.400-3.000 € netto. Das entspricht typisch nur 40-50 % des aktiven Nettoeinkommens.
Reicht das Versorgungswerk für den Ruhestand?+
Nein, in den meisten Fällen reicht es nicht für den gewohnten Lebensstandard. Inflation, Steuern in der Auszahlungsphase und Beitragsbemessungs­grenzen schmälern den Real-Wert deutlich. Die typische Versorgungslücke beträgt 30-50 % gegenüber dem aktiven Nettoeinkommen. Eine ergänzende private Vorsorge ist fast immer notwendig.
Wie wird die Versorgungswerk-Auszahlung besteuert?+
Versorgungswerk-Renten unterliegen wie die gesetzliche Rente der nachgelagerten Besteuerung. Ab 2040 sind 100 % steuerpflichtig. Aktuell (2026) sind 84 % zu versteuern. Das bedeutet: ein Brutto-Renteneinkommen von 4.000 € führt zu etwa 600-900 € Steuerbelastung — je nach Familienkonstellation und Nebeneinkünften.
Lohnt sich Rürup zusätzlich zum Versorgungswerk?+
In den meisten Fällen ja — besonders bei Ärzten mit Spitzensteuersatz. Rürup-Beiträge sind steuerlich absetzbar (2026: bis ca. 28.500 € pro Person). Bei einem Grenzsteuersatz von 42-45 % kann das eine Sofort-Ersparnis von 12.000-13.000 € pro Jahr bedeuten. Die spätere Auszahlung wird zwar besteuert, ist aber meist auf niedrigerem Steuerniveau.
Kann ich Beiträge ins Versorgungswerk aussetzen?+
In Elternzeit, bei Krankheit oder vorübergehender Berufsunfähigkeit ist eine Beitragspause möglich. Wichtig: Pausen reduzieren die spätere Auszahlung proportional. Wer länger pausiert, sollte die Beiträge möglichst nachzahlen oder die Lücke privat schließen — sonst wird sie kumuliert spürbar.
Was passiert mit Versorgungswerk-Beiträgen im Todesfall?+
Versorgungswerke zahlen Witwen-/Witwerrente (meist 55-60 % der Anwartschaft) und Waisenrente. Genaue Höhe und Voraussetzungen unterscheiden sich je Werk. Wichtig zu wissen: nicht jeder Lebenspartner ist abgesichert — Ehepartner ja, eingetragene Partnerschaft je nach Bundesland, unverheiratete Partner meist nicht. Eine Risiko-LV kann diese Lücke ergänzen.
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