Pension & Vorsorge

Beamtenpension
berechnen:
Was netto wirklich ankommt.

71,75 % klingt nach viel. Aber: das ist Brutto, nicht Netto. Nach Steuern und Krankenversicherung bleibt deutlich weniger. Hier rechnen wir konkret durch, was du als Beamter im Ruhestand wirklich monatlich hast — und wie groß deine Pensionslücke ist.

71,75%
maximaler Pensionssatz nach 40 Dienstjahren
~ 55–65%
Netto-Pension im Vergleich zum aktiven Netto
35–45%
typische Pensionslücke beim Lebensstandard
Realitäts-Check

Drei Annahmen,
die Beamte bei der Pensions-Planung teuer kosten.

Pension wird in der Beamtenwelt oft als „geregelt" abgetan. Stimmt — nur eben anders als die meisten denken.

01

„71,75 % — das reicht doch dicke."

71,75 % gelten nur auf das Bruttogehalt der letzten 2 Jahre. Davon noch Steuern und KV-Beitrag im Ruhestand abgezogen — bleibt netto typisch 55-65 % des aktiven Nettoeinkommens. Die Lücke ist real.

02

„40 Dienstjahre erreiche ich easy."

Stimmt selten. Spätere Verbeamtung (z. B. nach Referendariat mit 28), Elternzeit, Teilzeit, Sabbatical — alles reduziert den Pensionssatz. Wer mit 65 verbeamtet ist, kommt selten auf volle 40 Jahre.

03

„Wenn die Pension nicht reicht, dann mit Riester aufstocken."

Riester ist nur in spezifischen Familienkonstellationen sinnvoll. Bei Spitzensteuersatz ist Rürup oft besser. Wer ohne Spezialwissen aufstockt, verschenkt häufig steuerliche Vorteile — oder zahlt für Produkte, die nicht passen.

So wird gerechnet

Die Formel der
Beamtenpension.

Im Kern ist die Pensionsberechnung einfach. Die Tücken liegen in den Details — Anrechnungszeiten, Versorgungsausgleich, Inflation. Hier die 6 Bausteine, die jede Pensionsprognose braucht.

1

Pensionssatz: 1,79375 % pro vollem Dienstjahr, maximal 71,75 % (= 40 Dienstjahre). Bei Teilzeit anteilig.

2

Ruhegehaltsfähige Bezüge: Durchschnitt der letzten 24 Monate Bruttogehalt — Familienzuschläge meist nicht voll anrechenbar.

3

Anrechnungszeiten: Studium, Wehrdienst, Beschäftigungs­zeiten vor Verbeamtung — je nach Land unterschiedlich anrechenbar.

4

Versorgungsausgleich: Bei Scheidung verlierst du Pensionsanteile an den Ex-Partner — kann erheblich sein.

5

Steuer im Ruhestand: Pension ist voll steuerpflichtig (nicht wie Rente abgemildert). Steuersatz oft 15-25 %.

6

KV-Beitrag: Bei PKV: weiter monatlicher Beitrag (mit Beihilfe). Bei GKV: ~ 15 % des Pensionsbrutto.

Konkret durchgerechnet

Pension bei A12 in
Bayern — netto.

Damit du eine reale Zahl im Kopf hast: hier die Beispielrechnung für eine A12-Lehrerin mit 38 Dienstjahren in Bayern.

M
Maria, A12 Bayern
Verbeamtete Lehrerin · Pensionierung mit 65, 38 Dienstjahre · verheiratet, 2 Kinder · Endstufe Brutto: 5.350 €/Monat
  • Ruhegehaltsfähige Bezüge (Brutto-Endstufe) 5.350 €/Monat
  • Pensionssatz nach 38 Dienstjahren (= 38 × 1,79375 %) 68,16 %
  • Brutto-Pension ~ 3.650 €/Monat
  • Steuer im Ruhestand (Einkommen-Splitting mit Ehepartner) − 620 €/Monat
  • PKV-Beitrag im Ruhestand (mit Beihilfe 70 %) − 380 €/Monat
  • Pflegeversicherung − 25 €/Monat
  • Netto-Pension ~ 2.625 €/Monat
  • Aktives Netto vor Pensionierung (Endstufe, Steuer IV) ~ 3.450 €/Monat
  • Monatliche Pensionslücke (netto) ~ 825 €
  • Pensionslücke in Prozent ~ 24 %
  • Schließen mit Rürup ab Alter 35 (Spitzensteuersatz-Hebel) ~ 220 €/Monat
  • Schließen mit ETF-Sparplan ab Alter 35 ~ 350 €/Monat
Maria hat eine Pensionslücke von ~ 825 €/Monat. Die könnte sie ab Alter 35 mit ~ 220 €/Monat Rürup (steueroptimiert) schließen. Wartet sie bis 45, sind es ~ 480 €/Monat für dasselbe Ziel. Pensionsplanung ist nicht „später" — sondern jetzt.

Vereinfachte Modellrechnung mit aktuellen Besoldungstabellen Bayern und typischen Steuersätzen. Die exakte Berechnung machen wir mit deinen konkreten Dienst­jahren, Ländersätzen und Familienkonstellation.

Häufige Fragen

Beamtenpension —
was uns Beamte fragen.

Die typischen Fragen aus unseren Pensionsberatungen mit Lehrern, Polizisten und Verwaltungs­beamten.

Wie wird die Beamtenpension berechnet?+
Die Beamtenpension berechnet sich aus dem Pensionssatz (maximal 71,75 % nach 40 Dienstjahren) multipliziert mit dem ruhegehaltsfähigen Bruttogehalt der letzten 2 Jahre vor Pensionierung. Pro Dienstjahr werden 1,79375 % Pensionssatz erworben. Wer also nur 30 Dienstjahre hat, kommt auf 53,8 % — nicht 71,75 %.
Sind 71,75 % wirklich realistisch?+
Nur in der Theorie. Die 71,75 % gelten auf das Bruttogehalt — davon werden im Ruhestand noch Steuern und Krankenversicherungs­beiträge abgezogen. Netto bleibt typisch nur etwa 55-65 % des aktiven Nettoeinkommens. Außerdem brauchst du 40 volle Dienstjahre — Teilzeit, Elternzeit oder spätere Verbeamtung kürzen den Pensionssatz.
Wie hoch ist die Pension bei A12 / A13 / A15?+
Bei A12 (Lehrer Grund-/Hauptschule, ca. 5.100 € brutto Endstufe): max. ~ 3.660 € brutto Pension, netto ~ 2.300 €. Bei A13 (Studienrat, ca. 5.800 € brutto): ~ 4.160 € brutto Pension, netto ~ 2.580 €. Bei A15 (z. B. Oberstudiendirektor): ~ 5.000 € brutto Pension, netto ~ 3.000 €. Genaue Werte je nach Bundesland und Dienstjahren.
Was ist die Pensionslücke und wie schließe ich sie?+
Die Pensionslücke ist die Differenz zwischen aktivem Nettoeinkommen und Netto-Pension. Typisch beträgt sie 35-45 %. Schließen lässt sie sich über private Vorsorge — Rürup (steueroptimiert bei Spitzensteuersatz), ETF-Sparplan (flexibel), oder eine private Rentenversicherung. Riester lohnt sich nur in spezifischen Familienkonstellationen.
Wie wirken sich Elternzeit und Teilzeit auf die Pension aus?+
Elternzeit zählt bis zu 3 Jahre pro Kind als Anrechnungszeit, aber meist nicht voll. Teilzeit reduziert den Pensionssatz anteilig: 20 Jahre Halbtags = 10 Volljahre für die Pension. Wer in Elternzeit war oder Teilzeit gearbeitet hat, sollte die Pensionsprognose unbedingt nachrechnen lassen — die Lücke ist meist größer als gedacht.
Was passiert mit der Pension bei Scheidung?+
Bei Scheidung erfolgt ein Versorgungsausgleich: dein Pensionsanspruch wird zwischen dir und dem Ex-Partner geteilt — beim Familien­gericht. Das kann erhebliche Anteile kosten. In Eheverträgen lässt sich der Versorgungsausgleich modifizieren oder ausschließen — sollte aber zwingend vor der Heirat oder spätestens vor einer Scheidung mit einem Anwalt durchdacht werden.
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