PKV-Ratgeber · Wechsel

PKV wechseln:
Welcher Weg, welche Fristen, welche Fallen.

„In die PKV wechseln“ kann zweierlei heißen: aus der gesetzlichen Kasse ins private System — oder von einem privaten Versicherer zum anderen. Beide Wege haben eigene Regeln, eigene Fristen und eigene Risiken. Wer sie verwechselt, verliert im schlimmsten Fall Tausende Euro Altersrückstellungen.

Wege
GKV → PKV oder PKV → PKV — mit völlig verschiedenen Regeln
Mon.
Kündigungsfrist der gesetzlichen Kasse zum Monatsende
§205 VVG
PKV-Kündigung wirkt erst mit Nachweis der Anschlussversicherung
Überblick

Zwei Wechselwege,
zwei Regelwerke.

Bevor du irgendetwas kündigst: Kläre, welcher der beiden Wege für dich gilt. Die Unterschiede sind größer, als die meisten Vergleichsportale vermuten lassen.

Weg A

GKV → PKV

Der Systemwechsel. Voraussetzung ist Versicherungsfreiheit — also Gehalt über der JAEG, Selbstständigkeit oder Verbeamtung. Die gesetzliche Kasse wird gekündigt, der private Vertrag beginnt nahtlos. Gesundheitsprüfung beim neuen Versicherer ist Pflicht.

Weg B

PKV → andere PKV

Der Anbieterwechsel. Kündigung beim alten Versicherer mit drei Monaten Frist zum Ende des Versicherungsjahres. Neue Gesundheitsprüfung, neues Eintrittsalter, und die Altersrückstellungen wandern nur teilweise mit.

Oft besser

Tarifwechsel intern

Wer schon privat versichert ist und nur weniger zahlen will, sollte vor einem Anbieterwechsel den Tarifwechsel nach §204 VVG prüfen. Keine neue Gesundheitsprüfung für gleichwertige Leistungen, volle Mitnahme der Rückstellungen. Mehr dazu →

Weg A im Detail

Von der GKV in die PKV —
Schritt für Schritt.

Die Reihenfolge ist entscheidend. Wer zuerst kündigt und dann den Antrag stellt, riskiert im Ablehnungsfall eine Lücke — und damit Probleme bei der Rückkehr.

  1. Berechtigung klärenAngestellte: Liegt das regelmäßige Jahresentgelt über 77.400 € (2026) — und voraussichtlich auch über der Grenze des Folgejahres? Selbstständige und Beamte sind ohnehin wechselberechtigt. Alles zur JAEG 2026 →
  2. Anonyme RisikovoranfrageBei Vorerkrankungen lohnt es sich, bei mehreren Versicherern anonym anzufragen, wie sie entscheiden würden. Eine offizielle Ablehnung müsstest du in jedem späteren Antrag angeben — eine anonyme Anfrage nicht.
  3. Antrag stellen und Annahme abwartenErst wenn die schriftliche Annahme mit Versicherungsbeginn vorliegt, geht es weiter. Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse jetzt noch kritisch prüfen.
  4. Austritt aus der gesetzlichen KasseAngestellte, die die JAEG erstmals überschreiten, werden von ihrer Kasse informiert und können innerhalb von zwei Wochen den Austritt erklären. Freiwillig Versicherte kündigen mit zwei Monaten Frist zum Monatsende und legen den PKV-Nachweis vor.
  5. Arbeitgeberzuschuss beantragenAngestellte reichen die Bescheinigung des Versicherers beim Arbeitgeber ein. Der Zuschuss beträgt die Hälfte des Beitrags, höchstens rund 508 € im Monat für die Krankenversicherung (2026).
Sonderweg für Beamte: Innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung greift die Öffnungsaktion der PKV. Kein Beamter wird abgelehnt, Risikozuschläge sind auf maximal 30 % gedeckelt, Leistungsausschlüsse gibt es nicht. Mehr zur PKV für Beamte →
Weg B im Detail

Anbieterwechsel
innerhalb der PKV.

RegelWas giltWorauf achten
Ordentliche Kündigung3 Monate zum Ende des VersicherungsjahresDas Versicherungsjahr ist nicht immer das Kalenderjahr — Police prüfen
SonderkündigungInnerhalb von 2 Monaten nach Zugang einer BeitragserhöhungFrist läuft ab Zugang des Schreibens, nicht ab Wirksamkeit
WirksamkeitErst mit Nachweis der Anschlussversicherung (§205 Abs. 6 VVG)Neuen Vertrag erst abschließen, dann kündigen
AltersrückstellungenÜbertragungswert nur im Umfang des Basistarifs (Verträge ab 2009)Bei Altverträgen vor 2009 oft Totalverlust
Beitrag beim NeuenNeues, höheres EintrittsalterDer niedrigere Startbeitrag kann durch fehlende Rückstellungen später teuer werden

Ein Anbieterwechsel wird in Werbung oft als „Beitragsoptimierung“ verkauft. Tatsächlich lohnt er sich nur in wenigen Konstellationen: wenn du noch jung bist und wenig Rückstellungen aufgebaut hast, wenn dein bisheriger Versicherer dauerhaft überdurchschnittlich erhöht oder wenn der neue Tarif echte Mehrleistungen bietet, die du wirklich brauchst.

Ab etwa 45 Jahren oder mit relevanten Vorerkrankungen ist der Tarifwechsel beim eigenen Versicherer in fast allen Fällen die wirtschaftlich bessere Lösung.

Aus der Beratungspraxis

Die 5 häufigsten
Fehler beim Wechsel.

1

Erst kündigen, dann beantragen

Wird der Antrag abgelehnt, bist du ohne Anschlussschutz. Die Reihenfolge ist immer: Annahme schriftlich — dann kündigen.

2

Gesundheitsfragen „grob“ beantworten

Vergessene Arztbesuche können Jahre später zum Rücktritt des Versicherers führen. Patientenakte anfordern statt aus dem Gedächtnis schreiben.

3

Nur auf den Startbeitrag schauen

Der günstigste Einstieg ist selten der günstigste Vertrag über 30 Jahre. Beitragsstabilität und Tarifwechselmöglichkeiten zählen mehr.

4

Familienplanung vergessen

Ehepartner ohne eigenes Einkommen und Kinder brauchen in der PKV eigene Verträge. So rechnet sich das →

5

Anbieter statt Tarif wechseln

Wer schon privat ist, verliert beim Anbieterwechsel oft Rückstellungen, die ein interner Tarifwechsel erhalten hätte.

J
Praxisfall · Angestellter Projektleiter

Jonas, 29 — Gehaltssprung im Juni

Jonas bekommt im Juni eine Beförderung und verdient ab Juli 84.000 € im Jahr. Sein erster Gedanke: sofort in die PKV. Rechtlich geht das nicht — als Angestellter wird er erst mit Ablauf des Kalenderjahres versicherungsfrei, in dem er die Grenze überschreitet.

Wir haben die Zeit genutzt: anonyme Risikovoranfrage wegen einer ausgeheilten Knie-OP, Angebotsvergleich im Herbst, Antrag im November mit Beginn zum 1. Januar. Da Jonas im Februar 30 wird, sicherte der Januar-Beginn das niedrigere Eintrittsalter.

Ergebnis: PKV-Beitrag 392 € / Monat, davon zahlt sein Arbeitgeber die Hälfte. Keine Versicherungslücke, kein Risikozuschlag auf das Knie.

Häufige Fragen

Fragen zum PKV-Wechsel.

Wer darf von der GKV in die PKV wechseln?

Angestellte, deren regelmäßiges Jahresgehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet (2026: 77.400 €), außerdem Selbstständige und Freiberufler unabhängig vom Einkommen sowie Beamte und Beamtenanwärter. Studierende können sich zu Studienbeginn von der Versicherungspflicht befreien lassen — diese Entscheidung gilt dann für das gesamte Studium.

Wie lange dauert der Wechsel von der GKV in die PKV?

Von der ersten Beratung bis zum wirksamen Versicherungsbeginn vergehen in der Regel sechs bis zwölf Wochen. Der Antrag mit Gesundheitsprüfung dauert zwei bis sechs Wochen, die Kündigungsfrist der gesetzlichen Kasse beträgt zwei Monate zum Monatsende. Bei Angestellten, die die JAEG erstmals überschreiten, ist der Wechsel frühestens zum Jahreswechsel möglich.

Kann ich von einem privaten Versicherer zum anderen wechseln?

Ja, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres oder mit einem Sonderkündigungsrecht nach einer Beitragserhöhung. Die Kündigung wird aber erst wirksam, wenn du dem alten Versicherer nachweist, dass du lückenlos neu versichert bist. Beim neuen Anbieter gibt es eine neue Gesundheitsprüfung und ein neues Eintrittsalter.

Was passiert mit meinen Altersrückstellungen beim Anbieterwechsel?

Bei Verträgen ab 2009 wird ein sogenannter Übertragungswert mitgenommen — allerdings nur in Höhe der Rückstellungen, die auf den Leistungsumfang des Basistarifs entfallen. Der darüber hinausgehende Teil bleibt beim alten Versicherer. Bei Altverträgen vor 2009 geht die Altersrückstellung beim Anbieterwechsel meist vollständig verloren. Deshalb ist ein Tarifwechsel innerhalb des eigenen Versicherers oft die bessere Lösung.

Muss ich beim Wechsel eine Gesundheitsprüfung machen?

Beim Wechsel in die PKV und beim Anbieterwechsel ja — immer. Beim Tarifwechsel innerhalb deines bestehenden Versicherers nach §204 VVG nur für Mehrleistungen, die dein alter Tarif nicht hatte. Beamte können zudem innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung über die Öffnungsaktion der PKV aufgenommen werden, bei der niemand abgelehnt wird.

Wann ist der beste Zeitpunkt für den Wechsel in die PKV?

Möglichst jung, gesund und vor dem nächsten Geburtstag — denn das Eintrittsalter bestimmt den Beitrag dauerhaft mit. Außerdem gilt: kein Wechsel während einer laufenden Behandlung oder unmittelbar vor einer geplanten Operation, weil das die Gesundheitsprüfung erschwert. Und vor einer geplanten Familiengründung sollte die Familienrechnung gemacht werden.

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ohne Versicherungslücke.

Wir prüfen, ob du wechseln darfst, welcher Zeitpunkt der günstigste ist und ob eine anonyme Risikovoranfrage sinnvoll ist, bevor irgendein Antrag rausgeht. Kostenlos und unverbindlich.

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