„In die PKV wechseln“ kann zweierlei heißen: aus der gesetzlichen Kasse ins private System — oder von einem privaten Versicherer zum anderen. Beide Wege haben eigene Regeln, eigene Fristen und eigene Risiken. Wer sie verwechselt, verliert im schlimmsten Fall Tausende Euro Altersrückstellungen.
Bevor du irgendetwas kündigst: Kläre, welcher der beiden Wege für dich gilt. Die Unterschiede sind größer, als die meisten Vergleichsportale vermuten lassen.
Der Systemwechsel. Voraussetzung ist Versicherungsfreiheit — also Gehalt über der JAEG, Selbstständigkeit oder Verbeamtung. Die gesetzliche Kasse wird gekündigt, der private Vertrag beginnt nahtlos. Gesundheitsprüfung beim neuen Versicherer ist Pflicht.
Der Anbieterwechsel. Kündigung beim alten Versicherer mit drei Monaten Frist zum Ende des Versicherungsjahres. Neue Gesundheitsprüfung, neues Eintrittsalter, und die Altersrückstellungen wandern nur teilweise mit.
Wer schon privat versichert ist und nur weniger zahlen will, sollte vor einem Anbieterwechsel den Tarifwechsel nach §204 VVG prüfen. Keine neue Gesundheitsprüfung für gleichwertige Leistungen, volle Mitnahme der Rückstellungen. Mehr dazu →
Die Reihenfolge ist entscheidend. Wer zuerst kündigt und dann den Antrag stellt, riskiert im Ablehnungsfall eine Lücke — und damit Probleme bei der Rückkehr.
| Regel | Was gilt | Worauf achten |
|---|---|---|
| Ordentliche Kündigung | 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres | Das Versicherungsjahr ist nicht immer das Kalenderjahr — Police prüfen |
| Sonderkündigung | Innerhalb von 2 Monaten nach Zugang einer Beitragserhöhung | Frist läuft ab Zugang des Schreibens, nicht ab Wirksamkeit |
| Wirksamkeit | Erst mit Nachweis der Anschlussversicherung (§205 Abs. 6 VVG) | Neuen Vertrag erst abschließen, dann kündigen |
| Altersrückstellungen | Übertragungswert nur im Umfang des Basistarifs (Verträge ab 2009) | Bei Altverträgen vor 2009 oft Totalverlust |
| Beitrag beim Neuen | Neues, höheres Eintrittsalter | Der niedrigere Startbeitrag kann durch fehlende Rückstellungen später teuer werden |
Ein Anbieterwechsel wird in Werbung oft als „Beitragsoptimierung“ verkauft. Tatsächlich lohnt er sich nur in wenigen Konstellationen: wenn du noch jung bist und wenig Rückstellungen aufgebaut hast, wenn dein bisheriger Versicherer dauerhaft überdurchschnittlich erhöht oder wenn der neue Tarif echte Mehrleistungen bietet, die du wirklich brauchst.
Ab etwa 45 Jahren oder mit relevanten Vorerkrankungen ist der Tarifwechsel beim eigenen Versicherer in fast allen Fällen die wirtschaftlich bessere Lösung.
Wird der Antrag abgelehnt, bist du ohne Anschlussschutz. Die Reihenfolge ist immer: Annahme schriftlich — dann kündigen.
Vergessene Arztbesuche können Jahre später zum Rücktritt des Versicherers führen. Patientenakte anfordern statt aus dem Gedächtnis schreiben.
Der günstigste Einstieg ist selten der günstigste Vertrag über 30 Jahre. Beitragsstabilität und Tarifwechselmöglichkeiten zählen mehr.
Ehepartner ohne eigenes Einkommen und Kinder brauchen in der PKV eigene Verträge. So rechnet sich das →
Wer schon privat ist, verliert beim Anbieterwechsel oft Rückstellungen, die ein interner Tarifwechsel erhalten hätte.
Jonas bekommt im Juni eine Beförderung und verdient ab Juli 84.000 € im Jahr. Sein erster Gedanke: sofort in die PKV. Rechtlich geht das nicht — als Angestellter wird er erst mit Ablauf des Kalenderjahres versicherungsfrei, in dem er die Grenze überschreitet.
Wir haben die Zeit genutzt: anonyme Risikovoranfrage wegen einer ausgeheilten Knie-OP, Angebotsvergleich im Herbst, Antrag im November mit Beginn zum 1. Januar. Da Jonas im Februar 30 wird, sicherte der Januar-Beginn das niedrigere Eintrittsalter.
Ergebnis: PKV-Beitrag 392 € / Monat, davon zahlt sein Arbeitgeber die Hälfte. Keine Versicherungslücke, kein Risikozuschlag auf das Knie.
Angestellte, deren regelmäßiges Jahresgehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet (2026: 77.400 €), außerdem Selbstständige und Freiberufler unabhängig vom Einkommen sowie Beamte und Beamtenanwärter. Studierende können sich zu Studienbeginn von der Versicherungspflicht befreien lassen — diese Entscheidung gilt dann für das gesamte Studium.
Von der ersten Beratung bis zum wirksamen Versicherungsbeginn vergehen in der Regel sechs bis zwölf Wochen. Der Antrag mit Gesundheitsprüfung dauert zwei bis sechs Wochen, die Kündigungsfrist der gesetzlichen Kasse beträgt zwei Monate zum Monatsende. Bei Angestellten, die die JAEG erstmals überschreiten, ist der Wechsel frühestens zum Jahreswechsel möglich.
Ja, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres oder mit einem Sonderkündigungsrecht nach einer Beitragserhöhung. Die Kündigung wird aber erst wirksam, wenn du dem alten Versicherer nachweist, dass du lückenlos neu versichert bist. Beim neuen Anbieter gibt es eine neue Gesundheitsprüfung und ein neues Eintrittsalter.
Bei Verträgen ab 2009 wird ein sogenannter Übertragungswert mitgenommen — allerdings nur in Höhe der Rückstellungen, die auf den Leistungsumfang des Basistarifs entfallen. Der darüber hinausgehende Teil bleibt beim alten Versicherer. Bei Altverträgen vor 2009 geht die Altersrückstellung beim Anbieterwechsel meist vollständig verloren. Deshalb ist ein Tarifwechsel innerhalb des eigenen Versicherers oft die bessere Lösung.
Beim Wechsel in die PKV und beim Anbieterwechsel ja — immer. Beim Tarifwechsel innerhalb deines bestehenden Versicherers nach §204 VVG nur für Mehrleistungen, die dein alter Tarif nicht hatte. Beamte können zudem innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung über die Öffnungsaktion der PKV aufgenommen werden, bei der niemand abgelehnt wird.
Möglichst jung, gesund und vor dem nächsten Geburtstag — denn das Eintrittsalter bestimmt den Beitrag dauerhaft mit. Außerdem gilt: kein Wechsel während einer laufenden Behandlung oder unmittelbar vor einer geplanten Operation, weil das die Gesundheitsprüfung erschwert. Und vor einer geplanten Familiengründung sollte die Familienrechnung gemacht werden.
Wir prüfen, ob du wechseln darfst, welcher Zeitpunkt der günstigste ist und ob eine anonyme Risikovoranfrage sinnvoll ist, bevor irgendein Antrag rausgeht. Kostenlos und unverbindlich.
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