Mit dem ersten Kind wird die PKV-Frage zur Familienfrage. Ob dein Kind kostenlos gesetzlich mitversichert werden kann oder einen eigenen privaten Vertrag braucht, hängt nicht von deinem Wunsch ab — sondern von Einkommen, Trauschein und Versicherungsstatus beider Eltern. Hier stehen die Regeln, die Kosten und der wichtigste Termin nach der Geburt.
Die entscheidende Vorschrift ist §10 Absatz 3 SGB V. Sie schließt die kostenlose Familienversicherung aus, wenn drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind.
Oder leben in eingetragener Lebenspartnerschaft. Bei unverheirateten Eltern greift die Regel nicht.
Also privat versichert oder als Beamter beihilfeberechtigt.
Sein Gesamteinkommen liegt regelmäßig über der JAEG (2026: 77.400 €) und über dem Einkommen des gesetzlich versicherten Partners.
| Mutter | Vater | Verheiratet? | Kind |
|---|---|---|---|
| GKV | GKV | egal | GKV, kostenlos |
| GKV | PKV, verdient mehr & über JAEG | ja | PKV oder freiwillig GKV |
| GKV | PKV, verdient weniger als Mutter | ja | GKV, kostenlos |
| GKV | PKV | nein | GKV, kostenlos |
| PKV | PKV | egal | PKV (Nachversicherung nutzen) |
| Beamtin | GKV, verdient weniger | ja | PKV mit 80 % Beihilfe — meist günstig |
Die Tabelle zeigt die Grundfälle. In der Praxis kommen Sonderfälle hinzu: Elternzeit, in der sich die Einkommensverhältnisse umkehren, Selbstständigkeit eines Elternteils oder Minijobs. Das Einkommen wird dabei regelmäßig betrachtet — die Zuordnung kann sich also im Lauf der Jahre ändern.
Nach §198 des Versicherungsvertragsgesetzes muss der private Versicherer ein Neugeborenes ohne Gesundheitsprüfung aufnehmen, wenn es innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt rückwirkend angemeldet wird. Das ist besonders wichtig bei Frühgeburten oder angeborenen Erkrankungen — nach Ablauf der Frist könnte der Versicherer Zuschläge verlangen oder ablehnen.
Das gilt entsprechend auch für die Adoption minderjähriger Kinder. Unser Tipp: Die Anmeldung schon in der Schwangerschaft vorbereiten und direkt nach der Geburt mit der Geburtsurkunde abschicken.
Vollversicherung im Kindertarif. Günstigere Einsteigertarife sind möglich, sparen aber oft an Kieferorthopädie und Hilfsmitteln — genau dort, wo Kinder Kosten verursachen.
Die Beihilfe übernimmt für Kinder in der Regel 80 %. Der private Restkostentarif deckt die übrigen 20 % — eine der günstigsten Konstellationen überhaupt. Beihilfe erklärt →
Angestellte erhalten auch für Kinderbeiträge den Arbeitgeberzuschuss (im Rahmen des Höchstbetrags). Die Basisbeiträge sind zudem als Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar.
Tobias verdient als Bereichsleiter 118.000 € und ist privat versichert, Laura arbeitet in Teilzeit mit 28.000 € und ist gesetzlich versichert. Die beiden sind verheiratet. Damit greift §10 Abs. 3 SGB V: Das erste Kind musste privat versichert werden.
Beitrag Kind 1: 168 € / Monat. Für das zweite Kind haben wir vor der Geburt drei Varianten durchgerechnet: Kindertarif beim Versicherer des Vaters, freiwillige GKV und — weil Laura nach der Elternzeit auf 40 Stunden aufstocken will — die Frage, ob sich das Einkommensverhältnis ändert.
Ergebnis: Kindernachversicherung innerhalb der Frist beim Versicherer von Tobias, Kindertarif mit starker Kieferorthopädie für 154 € / Monat. Über den Arbeitgeberzuschuss von Tobias wird die Hälfte der Kinderbeiträge mitgetragen — der gemeinsame Höchstbetrag von rund 508 € wird dabei nicht überschritten.
Nicht automatisch. Ist der andere Elternteil gesetzlich versichert, kann das Kind dort kostenlos familienversichert werden — es sei denn, die Eltern sind verheiratet, der privat versicherte Elternteil verdient mehr als die Jahresarbeitsentgeltgrenze und mehr als der gesetzlich versicherte Partner. Dann ist die kostenlose Familienversicherung ausgeschlossen.
Ein gesetzliches Recht nach §198 VVG: Wird ein Neugeborenes innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt rückwirkend angemeldet, muss der Versicherer es ohne Gesundheitsprüfung, ohne Risikozuschläge und ohne Wartezeiten aufnehmen. Voraussetzung ist, dass ein Elternteil seit mindestens drei Monaten beim Versicherer versichert ist und der Schutz des Kindes nicht über den des Elternteils hinausgeht.
Ein Kindertarif in der Vollversicherung kostet typischerweise 120 bis 220 € im Monat, je nach Leistungsumfang und Versicherer. Für Kinder von Beamten übernimmt die Beihilfe meist 80 % der Kosten, der private Restkostentarif liegt dann oft nur bei 30 bis 60 €. Für Kinder und Jugendliche fällt kein gesetzlicher 10-%-Zuschlag an.
Ja. Der Arbeitgeberzuschuss für privat versicherte Angestellte berücksichtigt auch die Beiträge für Ehepartner und Kinder, die in der GKV familienversichert wären. Insgesamt ist der Zuschuss aber auf den Höchstbetrag begrenzt — 2026 rund 508 € im Monat für die Krankenversicherung.
Ja, und das wird oft übersehen. Die Regel, die Kinder zwingend in die PKV schiebt, gilt nur für verheiratete Eltern oder eingetragene Lebenspartner. Bei unverheirateten Eltern kann das Kind immer beim gesetzlich versicherten Elternteil kostenlos familienversichert werden — unabhängig vom Einkommen des anderen.
Ja. Spätestens mit Beginn einer versicherungspflichtigen Ausbildung oder Beschäftigung unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze wird das Kind in der GKV pflichtversichert. Auch mit Studienbeginn besteht grundsätzlich Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Studierenden, von der man sich aber befreien lassen kann.
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