Wer ein Jahr lang keine Rechnungen einreicht, bekommt in vielen PKV-Tarifen mehrere Monatsbeiträge zurück. Klingt einfach — ist aber eine Rechenaufgabe mit Steuerfalle. Hier steht, welche Arten der Rückerstattung es gibt, wann sich Selbstzahlen lohnt und worauf du bei der Tarifwahl achten solltest.
Zwei Tarife können beide mit „bis zu 6 Monatsbeiträgen Rückerstattung“ werben — und trotzdem völlig unterschiedlich viel zurückzahlen. Der Unterschied steckt im Kleingedruckten.
| Garantierte Rückerstattung | Erfolgsabhängige Rückerstattung | |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | Tarifbedingungen — vertraglich zugesagt | Jährlicher Beschluss des Versicherers |
| Planbarkeit | hoch | gering — kann sinken oder entfallen |
| Typische Höhe | 1 – 3 Monatsbeiträge | bis 6 Monatsbeiträge, gestaffelt nach Jahren |
| Staffelung | oft fest | steigt meist mit leistungsfreien Jahren in Folge |
| Bemessungsgrundlage | Meist nur der Krankheitskosten-Anteil — Pflegepflicht und oft Krankentagegeld zählen nicht | |
Trag deine Werte ein. Der Rechner vergleicht die Rückerstattung nach Steuereffekt mit deinen Arztrechnungen. Er berechnet keinen Versicherungsbeitrag — nur diese eine Entscheidung.
Vereinfachte Rechnung: Die Rückerstattung mindert die abziehbaren Vorsorgeaufwendungen im Auszahlungsjahr. Selbst getragene Krankheitskosten sind ggf. als außergewöhnliche Belastung absetzbar — hier nicht berücksichtigt.
Die Basisbeiträge zur privaten Krankenversicherung sind als Sonderausgaben voll absetzbar. Bekommst du einen Teil davon zurück, sinken im Jahr der Auszahlung deine abziehbaren Beiträge um genau diesen Betrag. Das Finanzamt holt sich also einen Teil der Rückerstattung über die Einkommensteuer zurück.
Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % bleiben von 1.000 € Rückerstattung effektiv rund 580 € übrig. Wer Rechnungen über 600 € selbst zahlt, um diese 1.000 € zu erhalten, macht netto also ein Minusgeschäft — obwohl es auf den ersten Blick wie ein Gewinn von 400 € aussieht.
Viele Tarife kombinieren Beitragsrückerstattung mit einem jährlichen Selbstbehalt. Rechnungen unterhalb des Selbstbehalts zahlst du ohnehin selbst — sie gefährden die Rückerstattung dann gar nicht. Die Entscheidung „einreichen oder nicht“ stellt sich erst, wenn die Rechnungen den Selbstbehalt übersteigen.
Sven zahlt 412 € / Monat für seinen Tarif, davon entfallen 380 € auf den erstattungsfähigen Krankheitskosten-Anteil. Nach drei leistungsfreien Jahren steht ihm eine Rückerstattung von drei Monatsbeiträgen zu: 1.140 €.
Im Jahresverlauf sind 390 € an Rechnungen angefallen — Hautarzt, Physiotherapie-Rezept, eine Brille. Mit seinem Grenzsteuersatz von 38 % bleiben von der Rückerstattung netto rund 707 €.
Entscheidung: selbst zahlen. Vorteil nach Steuern rund 317 € — und die Staffel für das vierte Jahr bleibt erhalten. Hätte er im selben Jahr eine Rechnung über 900 € gehabt, wäre Einreichen die bessere Wahl gewesen.
Reichst du in einem Kalenderjahr keine Rechnungen zur Erstattung ein, zahlt der Versicherer einen Teil der Beiträge zurück — meist im Sommer des Folgejahres. Die Höhe hängt vom Tarif ab und steigt oft mit der Zahl aufeinanderfolgender leistungsfreier Jahre. Viele Tarife erlauben Vorsorgeuntersuchungen, ohne dass der Anspruch verloren geht.
Die garantierte Rückerstattung ist in den Tarifbedingungen fest zugesagt, etwa zwei Monatsbeiträge bei Leistungsfreiheit. Die erfolgsabhängige Rückerstattung wird jedes Jahr vom Versicherer abhängig von seinen Überschüssen festgelegt — sie kann höher ausfallen, aber auch sinken oder ganz entfallen.
Wenn die Summe deiner Rechnungen im Jahr kleiner ist als die zu erwartende Rückerstattung abzüglich des Steuereffekts. Bei einer Rückerstattung von 1.200 € und Arztrechnungen von 350 € lohnt sich das Selbstzahlen fast immer. Bei Rechnungen von 1.100 € meist nicht. Wichtig: Rechnungen erst nach Jahresende entscheiden — die Einreichungsfrist läuft in vielen Tarifen bis weit ins Folgejahr.
Nicht direkt als Einkommen. Sie mindert aber im Jahr der Auszahlung deine als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge. Das erhöht die Steuerlast leicht. Bei einem Grenzsteuersatz von 35 % kostet eine Rückerstattung von 1.000 € also rund 350 € Steuer — sie bleibt trotzdem ein Gewinn, aber kleiner als gedacht.
Ja. Die Beitragsrückerstattung steht dem Versicherten zu. Der Arbeitgeber kann seinen Zuschuss nicht anteilig zurückfordern. Das macht Tarife mit guter Rückerstattung für Angestellte besonders attraktiv.
Das hängt vom Tarif ab. Viele moderne Tarife erlauben gesetzlich empfohlene Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen sowie Schutzimpfungen, ohne dass der Anspruch entfällt. Ältere Tarife sind strenger. Diesen Punkt prüfen wir bei jeder Tarifwahl ausdrücklich.
Eine starke Beitragsrückerstattung ist nur dann gut, wenn sie zu deinem Gesundheitsverhalten und deinem Selbstbehalt passt. Wir finden die Kombination, bei der am Jahresende wirklich mehr übrig bleibt. Kostenlos und unverbindlich.
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