PKV-Ratgeber · §204 VVG

PKV Tarifwechsel:
Beitrag senken, Versicherer behalten.

Die meisten Privatversicherten zahlen mehr als nötig — nicht weil sie beim falschen Versicherer sind, sondern weil sie in einem alten Tarif sitzen. §204 des Versicherungsvertragsgesetzes gibt dir ein Recht auf Wechsel in jeden gleichartigen Tarif deines Versicherers. Ohne Verlust der Altersrückstellungen, ohne neue Gesundheitsprüfung für gleiche Leistungen.

20–40 %
typisches Einsparpotenzial bei älteren Tarifgenerationen
100 %
der Altersrückstellungen bleiben beim internen Wechsel erhalten
§204
VVG — gesetzlicher Anspruch, kein Entgegenkommen
Das Prinzip

Warum alte Tarife
teurer werden.

Versicherer schließen Tarife regelmäßig für Neukunden und bringen neue Tarifgenerationen auf den Markt. Wer im alten Tarif bleibt, sitzt in einem Kollektiv, das immer älter wird — und dessen Beiträge dadurch überdurchschnittlich steigen.

Ein Tarif ist eine Risikogemeinschaft. Solange junge, gesunde Neukunden hinzukommen, verteilen sich die Kosten gut. Wird ein Tarif geschlossen, kommen keine neuen Mitglieder mehr hinzu. Die Gemeinschaft altert, die Leistungsausgaben pro Kopf steigen — und damit die Beiträge. Fachleute sprechen von „vergreisenden Tarifen“.

§204 VVG ist die gesetzliche Antwort darauf: Du darfst jederzeit in einen anderen Tarif deines Versicherers mit gleichartigem Schutz wechseln — auch in einen, der für Neukunden geöffnet ist. Deine Altersrückstellungen werden vollständig angerechnet und senken den Beitrag im neuen Tarif.

Was „gleichartig“ bedeutet

Gleichartig heißt: gleiche Art von Versicherungsschutz, also etwa Krankheitskosten-Vollversicherung zu Krankheitskosten-Vollversicherung. Es heißt nicht, dass die Leistungen identisch sein müssen. Unterschiede im Detail sind der Normalfall — und genau dort entscheidet sich, ob ein Wechsel sinnvoll ist.

Die Kernregel

Mehrleistung, Minderleistung,
gleiche Leistung.

Jeder Zieltarif wird Baustein für Baustein mit deinem jetzigen Tarif verglichen. Das Ergebnis bestimmt, ob eine Gesundheitsprüfung nötig ist.

SituationBeispielFolge
Gleiche LeistungZweibettzimmer bleibt ZweibettzimmerKeine Gesundheitsprüfung, kein Zuschlag
MehrleistungNeuer Tarif zahlt Heilpraktiker, alter nichtGesundheitsprüfung für diesen Baustein — oder Leistungsausschluss wählen
MinderleistungWechsel von Einbett- auf ZweibettzimmerSofort wirksam, aber später nur mit Prüfung wieder hochzustufen
Höherer SelbstbehaltVon 300 € auf 1.200 € pro JahrGilt als Minderleistung — spart Beitrag, schwer umkehrbar
Niedrigerer SelbstbehaltVon 1.200 € auf 0 €Gilt als Mehrleistung — Gesundheitsprüfung möglich
Worauf achten

Drei Stolperfallen,
die teuer werden können.

Einbahnstraße

Bisex zu Unisex

Tarife vor Ende 2012 kalkulieren nach Geschlecht, danach nur noch geschlechtsneutral. Der Wechsel in einen Unisex-Tarif ist endgültig. Für Männer sind Unisex-Tarife häufig teurer, für Frauen oft günstiger — das muss vorher gerechnet werden.

Unterschätzt

Leistungsverzicht im Kleingedruckten

Neue Tarife sind manchmal günstiger, weil sie bei Hilfsmitteln, Psychotherapie oder Zahnersatz enger sind. Diese Unterschiede stehen nicht im Prospekt, sondern in den Tarifbedingungen. Wer nur Beiträge vergleicht, merkt es erst im Leistungsfall.

Liquidität

Selbstbehalt zu hoch gewählt

Ein hoher Selbstbehalt senkt den Beitrag spürbar, muss aber im Krankheitsjahr aus eigener Tasche gezahlt werden. Im Alter, wenn Arztbesuche häufiger werden, kann das die Ersparnis auffressen.

Unser Grundsatz: Ein Tarifwechsel ist nur dann gut, wenn Beitrag und Leistung passen. Ein Wechsel, der 150 € spart, aber im nächsten Krankenhausaufenthalt 8.000 € Eigenanteil verursacht, ist kein Erfolg.
Ablauf

Tarifwechsel
in 5 Schritten.

  1. Unterlagen sammelnVersicherungsschein, aktuelle Tarifbedingungen und das letzte Schreiben zur Beitragsanpassung. Daraus ergeben sich Tarifname, Beitragsanteile und Selbstbehalt.
  2. Zieltarife beim Versicherer anfragenDu hast einen Auskunftsanspruch auf alle gleichartigen Tarife inklusive Beiträge. Versicherer schicken oft nur eine Auswahl — die vollständige Liste bewusst anfordern.
  3. Leistungen vergleichenBaustein für Baustein: stationär, ambulant, Zahn, Hilfsmittel, Psychotherapie, Selbstbehalt. Mehr- und Minderleistungen markieren.
  4. Antrag stellenFormloser schriftlicher Antrag mit Zieltarif und gewünschtem Wechseltermin, meist zum Monatsersten. Bei Mehrleistungen entscheiden, ob Gesundheitsprüfung oder Leistungsausschluss.
  5. Neuen Versicherungsschein prüfenBeitrag, Tarif, Zuschläge und angerechnete Rückstellungen kontrollieren. Angestellte melden den neuen Beitrag dem Arbeitgeber für den Zuschuss.
R
Praxisfall · Selbstständiger Steuerberater

Ralf, 58 — Tarif aus dem Jahr 2004

Ralfs Beitrag war nach drei Anpassungen in vier Jahren auf 912 € / Monat gestiegen. Sein Versicherer hatte ihm zwei Alternativen geschickt — beide mit deutlich weniger Leistung.

Wir haben die vollständige Liste gleichartiger Tarife angefordert: elf Optionen. Ein Tarif der aktuellen Generation bot praktisch identische Leistungen, dazu einen Selbstbehalt von 600 € statt 300 €. Für die Heilpraktiker-Leistung, die der neue Tarif zusätzlich hatte, hat Ralf einen Leistungsausschluss gewählt — damit entfiel die Gesundheitsprüfung.

Neuer Beitrag: 642 € / Monat. Das sind 270 € weniger im Monat, über 3.200 € im Jahr — bei gleichem Krankenhaus- und Zahnschutz und vollständig erhaltenen Altersrückstellungen.

Häufige Fragen

Fragen zum Tarifwechsel.

Was regelt §204 VVG?

Paragraf 204 des Versicherungsvertragsgesetzes gibt jedem Privatversicherten das Recht, innerhalb seines Versicherers in jeden anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz zu wechseln. Die erworbenen Rechte — vor allem die Altersrückstellungen — werden angerechnet. Der Versicherer darf den Wechsel nicht verweigern.

Muss ich beim Tarifwechsel eine neue Gesundheitsprüfung machen?

Nur für Leistungen, die der neue Tarif zusätzlich bietet. Für diese Mehrleistungen darf der Versicherer eine Gesundheitsprüfung verlangen und einen Risikozuschlag oder eine Wartezeit vereinbaren. Du kannst den Mehrleistungsanteil aber auch ausschließen lassen — dann entfällt die Prüfung.

Wie viel kann ich durch einen Tarifwechsel sparen?

Das hängt stark vom Alter des Tarifs ab. Bei Tarifen, die vor 2010 geschlossen wurden, sind Einsparungen von 20 bis 40 % bei vergleichbaren Leistungen keine Seltenheit. Bei jungen Tarifgenerationen ist das Potenzial kleiner. Ein seriöser Vergleich betrachtet immer Beitrag und Leistung gemeinsam.

Warum empfiehlt mir mein Versicherer keinen günstigeren Tarif?

Versicherer sind ab dem 60. Lebensjahr verpflichtet, bei Beitragserhöhungen auf günstigere Tarife hinzuweisen — vorher nicht aktiv. Zudem profitieren sie davon, wenn gute Risiken in teureren Alttarifen bleiben. Deshalb lohnt es sich, den Wechsel selbst anzustoßen oder mit unabhängiger Beratung zu prüfen.

Kann ich nach einem Tarifwechsel zurück in meinen alten Tarif?

Grundsätzlich ja, der alte Tarif gilt dann als neuer Zieltarif. Hast du beim Wechsel aber Leistungen reduziert, sind diese beim Zurückwechseln Mehrleistungen — mit möglicher Gesundheitsprüfung. Und aus einem Unisex-Tarif führt kein Weg zurück in einen Bisex-Tarif. Deshalb sollte jeder Wechsel vorher sorgfältig geplant werden.

Was kostet eine Tarifwechselberatung?

Spezialisierte Tarifwechselberater arbeiten oft gegen Erfolgshonorar — typischerweise mehrere Monatsersparnisse. Das Erstgespräch bei denkvoraus ist kostenlos: Wir zeigen dir, welche Zieltarife infrage kommen und wie groß das Potenzial ist, bevor irgendeine Kostenfrage entsteht.

Tarif-Check

Dein Tarif ist älter als 10 Jahre?
Dann lohnt der Check fast immer.

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