Die meisten Privatversicherten zahlen mehr als nötig — nicht weil sie beim falschen Versicherer sind, sondern weil sie in einem alten Tarif sitzen. §204 des Versicherungsvertragsgesetzes gibt dir ein Recht auf Wechsel in jeden gleichartigen Tarif deines Versicherers. Ohne Verlust der Altersrückstellungen, ohne neue Gesundheitsprüfung für gleiche Leistungen.
Versicherer schließen Tarife regelmäßig für Neukunden und bringen neue Tarifgenerationen auf den Markt. Wer im alten Tarif bleibt, sitzt in einem Kollektiv, das immer älter wird — und dessen Beiträge dadurch überdurchschnittlich steigen.
Ein Tarif ist eine Risikogemeinschaft. Solange junge, gesunde Neukunden hinzukommen, verteilen sich die Kosten gut. Wird ein Tarif geschlossen, kommen keine neuen Mitglieder mehr hinzu. Die Gemeinschaft altert, die Leistungsausgaben pro Kopf steigen — und damit die Beiträge. Fachleute sprechen von „vergreisenden Tarifen“.
§204 VVG ist die gesetzliche Antwort darauf: Du darfst jederzeit in einen anderen Tarif deines Versicherers mit gleichartigem Schutz wechseln — auch in einen, der für Neukunden geöffnet ist. Deine Altersrückstellungen werden vollständig angerechnet und senken den Beitrag im neuen Tarif.
Gleichartig heißt: gleiche Art von Versicherungsschutz, also etwa Krankheitskosten-Vollversicherung zu Krankheitskosten-Vollversicherung. Es heißt nicht, dass die Leistungen identisch sein müssen. Unterschiede im Detail sind der Normalfall — und genau dort entscheidet sich, ob ein Wechsel sinnvoll ist.
Jeder Zieltarif wird Baustein für Baustein mit deinem jetzigen Tarif verglichen. Das Ergebnis bestimmt, ob eine Gesundheitsprüfung nötig ist.
| Situation | Beispiel | Folge |
|---|---|---|
| Gleiche Leistung | Zweibettzimmer bleibt Zweibettzimmer | Keine Gesundheitsprüfung, kein Zuschlag |
| Mehrleistung | Neuer Tarif zahlt Heilpraktiker, alter nicht | Gesundheitsprüfung für diesen Baustein — oder Leistungsausschluss wählen |
| Minderleistung | Wechsel von Einbett- auf Zweibettzimmer | Sofort wirksam, aber später nur mit Prüfung wieder hochzustufen |
| Höherer Selbstbehalt | Von 300 € auf 1.200 € pro Jahr | Gilt als Minderleistung — spart Beitrag, schwer umkehrbar |
| Niedrigerer Selbstbehalt | Von 1.200 € auf 0 € | Gilt als Mehrleistung — Gesundheitsprüfung möglich |
Tarife vor Ende 2012 kalkulieren nach Geschlecht, danach nur noch geschlechtsneutral. Der Wechsel in einen Unisex-Tarif ist endgültig. Für Männer sind Unisex-Tarife häufig teurer, für Frauen oft günstiger — das muss vorher gerechnet werden.
Neue Tarife sind manchmal günstiger, weil sie bei Hilfsmitteln, Psychotherapie oder Zahnersatz enger sind. Diese Unterschiede stehen nicht im Prospekt, sondern in den Tarifbedingungen. Wer nur Beiträge vergleicht, merkt es erst im Leistungsfall.
Ein hoher Selbstbehalt senkt den Beitrag spürbar, muss aber im Krankheitsjahr aus eigener Tasche gezahlt werden. Im Alter, wenn Arztbesuche häufiger werden, kann das die Ersparnis auffressen.
Ralfs Beitrag war nach drei Anpassungen in vier Jahren auf 912 € / Monat gestiegen. Sein Versicherer hatte ihm zwei Alternativen geschickt — beide mit deutlich weniger Leistung.
Wir haben die vollständige Liste gleichartiger Tarife angefordert: elf Optionen. Ein Tarif der aktuellen Generation bot praktisch identische Leistungen, dazu einen Selbstbehalt von 600 € statt 300 €. Für die Heilpraktiker-Leistung, die der neue Tarif zusätzlich hatte, hat Ralf einen Leistungsausschluss gewählt — damit entfiel die Gesundheitsprüfung.
Neuer Beitrag: 642 € / Monat. Das sind 270 € weniger im Monat, über 3.200 € im Jahr — bei gleichem Krankenhaus- und Zahnschutz und vollständig erhaltenen Altersrückstellungen.
Paragraf 204 des Versicherungsvertragsgesetzes gibt jedem Privatversicherten das Recht, innerhalb seines Versicherers in jeden anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz zu wechseln. Die erworbenen Rechte — vor allem die Altersrückstellungen — werden angerechnet. Der Versicherer darf den Wechsel nicht verweigern.
Nur für Leistungen, die der neue Tarif zusätzlich bietet. Für diese Mehrleistungen darf der Versicherer eine Gesundheitsprüfung verlangen und einen Risikozuschlag oder eine Wartezeit vereinbaren. Du kannst den Mehrleistungsanteil aber auch ausschließen lassen — dann entfällt die Prüfung.
Das hängt stark vom Alter des Tarifs ab. Bei Tarifen, die vor 2010 geschlossen wurden, sind Einsparungen von 20 bis 40 % bei vergleichbaren Leistungen keine Seltenheit. Bei jungen Tarifgenerationen ist das Potenzial kleiner. Ein seriöser Vergleich betrachtet immer Beitrag und Leistung gemeinsam.
Versicherer sind ab dem 60. Lebensjahr verpflichtet, bei Beitragserhöhungen auf günstigere Tarife hinzuweisen — vorher nicht aktiv. Zudem profitieren sie davon, wenn gute Risiken in teureren Alttarifen bleiben. Deshalb lohnt es sich, den Wechsel selbst anzustoßen oder mit unabhängiger Beratung zu prüfen.
Grundsätzlich ja, der alte Tarif gilt dann als neuer Zieltarif. Hast du beim Wechsel aber Leistungen reduziert, sind diese beim Zurückwechseln Mehrleistungen — mit möglicher Gesundheitsprüfung. Und aus einem Unisex-Tarif führt kein Weg zurück in einen Bisex-Tarif. Deshalb sollte jeder Wechsel vorher sorgfältig geplant werden.
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